Einleitung. Der Traktat Sota behandelt in der Hauptsache das Num. 5, 11-31 niedergelegte Gesetz von der Sota (spr. Ssota mit scharfem S), d. i. der des Ehebruches verdächtigen Frau, (סוֹטָה oder שׂוֹטָה, partic. act. von שטה nach Num. 5, 12 תִשְׂטֶה). Das Gesetz betrifft die Frau deren Mann eifersüchtig wurde, und die dann durch ihr Verhalten Anlass gibt zu dem Verdachte, dass sie einen Ehebruch begangen hat. Dieser Verdacht besteht so lange bis durch das Trinken des Fluchwassers im Heiligtum die Unschuld der Frau festgestellt ist (Num. 5, 12—14). Der Ehemann bringt seine Frau zum Priester (dorts. 15). Dieser beschwört sie und stellt ihr die verhängnisvolle Wirkung des Fluchwassers für die Ehebrecherin vor Augen. Durch ein doppelt gesprochenes „Amen“ nimmt die Frau den Eid und den Fluch auf sich (dorts. 19—22). Der Priester schreibt den Eid- und Fluchtext auf ein Pergamentblatt und verlöscht die Schriftzüge in Wasser, in das vorher Staub vom Boden des Heiligtumes getan wurde (dorts. 17—23). Die Frau trinkt dieses Wasser (dorts. 24). Hat sie den Ehebruch begangen, stirbt sie eines jämmerlichen Todes; ist sie unschuldig, bleibt sie unversehrt (dorts. 27). Anlässlich des Trinkens der Sota wurde vom Manne ein aus Gerstenmehl hergestelltes Speiseopfer gebracht (dorts. 15 und 25—26). Der Anschluss des Traktates Sota an den Traktat Nasir wird im Talmud (2a) damit begründet, dass auch in der Tora das Gesetz von der Sota (Num. 5, 11—31) und die Nasirgesetze (dorts. 6, 1—21) nebeneinander gestellt sind. In der von Maimuni in der Einleitung zum Mischnakommentar gegebenen Anordnung der Traktate folgt aber auf den Traktat Nasir der Traktat Gittin und diesem erst der Traktat Sota. Maim., dem wohl der obige Passus im Talmud nicht vorlag, gibt dieser Anordnung eine sachliche Begründung (vgl. noch Mischnajot, Seder Moed ed. Baneth, S. 260 und S. 413). Der Traktat Sota zerfällt in neun Abschnitte. Diese haben im einzelnen zum Inhalt: Abschnitt I. Bestimmungen über die Verwarnung der Frau und ihr Beisammensein mit dem Fremden in einem verborgenen Raume (Num. 5, 13—14). Verbot des ehelichen Verkehrs und des Genusses der Priesterhebe (für die Priestersgattin) bis nach der Sotauntersuchung. Dauerndes Verbot des Genusses der Priesterhebe (für die Priestersgattin und Priesterstocbter), wenn keine Untersuchung stattfindet. Behandlung der Sota vor dem Trinken des Fluchwassers (dorts. 18). Der Satz, dass die Strafe für eine Sünde sich dieser entsprechend gestaltet, wird durch Beispiele aus der Geschichte erhärtet; ebenso auch, dass ein Verdienst eine ihm gleichartige Belohnung findet. Abschnitt II. Ueber das Speiseopfer der Sota (dorts. 15); über das Fluchwasser (dorts. 17), das Schreiben des Eid- und Fluchtextes (dorts. 23) und über die Beschwörung der Sota (dorts. 19—22). Abschnitt III. Weiteres über das Speiseopfer der Sota. Die Wirkung des Sotatrunkes (dorts. 27). Zusammenstellung von Unterschieden in den gesetzlichen Bestimmungen für Priester und Priesterstochter und von Unterschieden in den gesetzlichen Bestimmungen für Mann und Frau, Abschnitt IV. Bei welchen Frauen keine Sotauntersuchung stattfindet. Abschnitt V. Folgen des Sotatrunkes für den Ehebrecher. Schriftauslegungen, die von verschiedenen Tannaiten an ein und demselben bestimmten Tage geboten wurden. Abschnitt VI. Bestimmungen betreffend Zeugenaussagen über das Beisammensein der Frau mit dem Fremden und Zeugenaussagen über einen erfolgten Ehebruch. Abschnitt VII. Was, wie die Beschwörung der Sota, in jeder Sprache und was nur in hebräischer Sprache gesprochen werden darf. Näheres über Letzteres. Abschnitt VIII. Die Ansprache des Priesters an das zum Kampfe ausziehende Heer. Wer am Kampfe teilnimmt und wer nicht (Deut. 20, 1—9). Abschnitt IX. Vorschriften über עגלה ערופה (Deut. 21, 1—9). Gesetze, die im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen nicht mehr zur Anwendung kamen. Wertvolles, was im Laufe der Zeit abhanden gekommen ist. Rühmenswerte Eigenschaften, durch die sich verschiedene Persönlichkeiten besonders auszeichneten. Ueber die Zeit vor der Ankunft des Messias. Ein Ausspruch des R. Pinchas ben Jaïr über die Grade der religiösen Vollkommenheit.